Update Löhne & Gehälter 2019

Update Löhne & Gehälter 2019

Update Löhne & Gehälter 2019 150 150 leopold steuerberatung gmbh

Das Jahr 2019 bringt zahlreiche Änderungen im Bereich der Lohn- & Gehaltsabrechnung mit sich, die ihnen mit diesem prägnanten Artikel kurz näher gebracht werden sollen. Für nähere Details stehen wir Ihnen natürlich persönlich gerne zur Verfügung.

1. Meldungen 2019

  • Mit 1.1.2019 entfallen die Mindestangaben-Meldungen, diese wird durch mBGM (d.i. monatliche Beitragsgrundlagenmeldung) ersetzt und über die laufende Lohnverrechnung der zuständigen Behörde gemeldet.
  • (!) Das bedeutet, dass Sie ab 01.01.2019 zur Anmeldung eines Dienstnehmers VOR Dienstantritt bereits die wesentlichen Daten zur Vollanmeldung übermitteln müssen, wobei diese Anmeldung nunmehr sehr viel schlanker ausfällt – Wichtige Informationen vorab sind NAME, VERSICHERUNGSNUMMER, TAG DER BESCHÄFTIGUNGSAUFNAHME, VOLL-/TEILVERSICHERUNG, Angabe ARBEITER oder ANGESTELLTER, Angabe ob ein FREIER DIENSTVERTRAG vorliegt (!)
  • Ausgenommen sind davon lediglich fallweise Beschäftigte sowie die sogenannte Vor-Ort-Anmeldung.

Vor-Ort-Anmeldung (Eine Vorlage erhalten Sie auf Wunsch natürlich von uns)

  •  nur per Telefax (unter 05 7807 61) oder Telefon (unter 05 7807 60 beim ELDA-Call Center),

wenn

  • Keine EDV-Ausstattung und kein Internetzugang vorhanden sind
  • Die Lohnverrechnung nicht erreichbar ist (Arbeitsaufnahme außerhalb der Betriebszeiten der Kanzlei)
  • Technische Einrichtungen nachweisbar ausgefallen sind

Entfall der Änderungsmeldungen

beibehalten wird diese lediglich bei

  • Umstieg von Abfertigung Alt ins Abfertigung System Neu
  • Wechsel von Teil- auf Vollzeitversicherung

-> Änderungen der persönlichen Daten (z.B. Namensänderungen) erfolgen nunmehr aufgrund von Meldungen der Personenstandsbehörden oder durch Vorlage von entsprechenden Dokumenten seitens des Versicherten selbst. (d.h. der Arbeitgeber ist von der Meldeverpflichtung entbunden!)

Entfall der unterjährigen Austrittslohnzettel
Dieser wird einmalig am Ende des Kalenderjahres an das Finanzamt übermittelt

 

2. Familienbonus

  • Der Familienbonus ist ein Absetzbetrag, der ab 1.1.2019 von der errechneten Steuer abgezogen wird und dessen Höhe vom Alter des Kindes abhängig ist.
  • Bis zum 18. Geburtstag des Kindes EUR 125,– monatlich bzw. EUR 1.500,– jährlich
  • Nach Ablauf des Monats, in den der 18. Geburtstag fällt, EUR 41,68 monatlich bzw. EUR 500,16 jährlich
  • Voraussetzung ist der Bezug der Familienbeihilfe
  • Der Familienbonus ersetzt somit die Kinderbetreuungskosten (diese können letztmalig für die Veranlagung 2018 als außergewöhnliche Belastungen angesetzt werden).
  • Für die Geltendmachung müssen keinerlei Aufwendungen nachgewiesen werden.
  • Der Familienbonus kann mittels Formular E30 (gerne auf Anfrage) entweder im Zuge der Veranlagung oder im Rahmen der  Lohnverrechnung angesetzt werden.

 

3. SV-Werte 2019

  • Geringfügigkeitsgrenze täglich     entfällt
  • Geringfügigkeitsgrenze monatlich EUR      446,81
  • Höchstbeitragsgrundlage täglich EUR      174,00
  • Höchstbeitragsgrundlage monatlich EUR   220,00
  • Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie DN EUR   090,00
  • Höchstbeitragsgrundlage für Sonderzahlungen EUR 10.440,00
  • Auflösungsabgabe EUR      131,00    (entfällt 2020)
  • SV-Verzugszinsen 3,38%

 

4. Lohnnebenkosten und sonstige Werte

  • Kommunalsteuer 3,0%
  • Dienstgeberbeitrag 3,9%
  • Dienstgeberzuschlag 0,37%   (Steiermark)
  • Freibetrag EUR 1.095,00
  • Freigrenze EUR 1.460,00
  • Behindertenausgleichstaxe monatlich
  • Arbeitgeber mit 25 – 90 Arbeitnehmern EUR 262,00
  • Arbeitgeber mit 100 – 399 Arbeitnehmern EUR 368,00
  • Arbeitgeber mit über 400 Arbeitnehmern EUR 391
  • Diese Werte gelten pro nichterfüllte Einstellungspflicht!

Für nähere Informationen stehen wir Ihnen wie gewohnt gerne zur Verfügung:

Mag. Karin Reimann – +43 316 833 700 – 23

Bekir Deveci – +43 316 833 700 – 16