e-Zustellung ab 2020https://www.leopold-steuerberatung.at/wp-content/uploads/2018/12/Unternehmen-2.jpg1280654leopold steuerberatung gmbhleopold steuerberatung gmbhhttps://www.leopold-steuerberatung.at/wp-content/uploads/2018/12/Unternehmen-2.jpg
Mit 1. Jänner 2020 tritt das Recht auf elektronischen Verkehr mit Behörden gemäß § 1a E-Government-Gesetz in Kraft. Alle Bundesbehörden müssen den Versand mittels elektronischer Zustellung ermöglichen. Unternehmen sind…