Kurzupdate zum Energiekostenzuschuss im Jänner 2023
Inhalte: Anmeldezeitraum Energiekostenzuschuss 1, Pauschalmodell, Verlängerung Zeitraum auf das 4. Quartal, Energiekostenzuschuss 2
Wie Sie wissen, endete mit 28.11.2022 die Frist zur Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss 1 (wir haben Sie im Newsletter 10/2022 und auf der Website mit dem Artikel vom 5.10.2022 informiert!). Dieser versuchte Energiemehrkosten im Zeitraum Februar bis September 2022 mit gestaffelten Förderbeträgen abzufedern.
Sollten wie erwähnt die Mehrkosten einen Betrag von EUR 6.666 (!).- nicht überschritten haben (was bei der breiten Masse der klein-strukturierten Betriebe Österreichs der Fall war) kommt nur ein Pauschalfördermodell in Frage, WELCHES NACH WIE VOR IN AUSARBEITUNG IST!
Für die Pauschalvariante ist explizit KEINE ANMELDUNG erforderlich – wir werden Sie umgehend informieren, wenn bekannt wird, wie die Antragstellung formell abzulaufen hat.
Das Prozedere zur Voranmeldung würde ansonsten folgendermaßen verlaufen und ist, ob der großen bürokratischen Hürden aus einer Kosten-Nutzen-Perspektive streng zu hinterfragen:
Ergänzt wurde nunmehr mit der Medieninformation des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft vor Weihnachten um einen erweiterten Zeitraum für den Energiekostenzuschuss von Oktober bis Dezember – hierfür WIRD es eine eigene Antragsphase geben, die NOCH IMMER NICHT bekanntgegeben wurde!
Weiters ergänzt wurde die Förderung um den Energiekostenzuschuss 2 im Förderzeitraum Jänner bis Dezember 2023. Es werden in den primären Förderstufen Treibstoffe, Strom, Erdgas, Wärme/Kälte, Dampf und Heizöl gefördert. Weitere Details zur Antragstellung sind noch immer nicht bekannt.
Wir bemühen uns, Sie zu allen Fördermaßnahmen topaktuell am Laufenden zu halten.