Förderung aktuell – Energie

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Förderung aktuell – Energie

Förderung aktuell – Energie 2560 1707 leopold steuerberatung gmbh

Auf Basis einer Medieninformation des Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft sind nunmehr einige Eckpunkte des neuen Förderinstruments bekannt geworden.

Mit dem Energiekostenzuschuss soll ein Teil der erhöhten Mehrkosten für den Verbrauch von Energie für die Monate Februar bis September 2022 kompensiert werden. Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.

Die einzelnen Förderstufen des Energiekostenzuschusses

  • Mit dem Energiekostenzuschuss werden energieintensive österreichische Unternehmen insgesamt in vier Stufen gefördert.
  • Entweder für Unternehmen, deren jährliche Energiekosten sich auf mindestens 3 Prozent des Produktionswertes bzw. Umsatzes belaufen (Basis Jahresabschluss 2021 oder Umsätze Februar – September 2022)
  • ODER Betriebe mit einem Jahresumsatz bis EUR 700.000.- auch OHNE die besagten 3 % des Produktionswertes
  • In Stufe 1 werden Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe mit 30 Prozent der Preisdifferenz zum Vorjahr gefördert. Die Zuschussuntergrenze beträgt 2.000 Euro.
  • Für den Zuschuss in Stufe 2 müssen sich als Voraussetzung die Preise für Strom und Erdgas zumindest verdoppelt haben. In diesem Fall werden bis zu 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs mit max. 30 Prozent gefördert. Die maximale Förderhöhe beträgt hier 2 Millionen Euro. Treibstoffe können in dieser Stufe nicht gefördert werden.
  • Ab Stufe 3 müssen Unternehmen zudem zusätzlich einen Betriebsverlust aufgrund der hohen Energiekosten vorweisen. Hier sind maximale Zuschüsse von bis zu 25 Millionen Euro möglich.
  • In Stufe 4 können nur ausgewählte Branchen, wie beispielsweise Stahlhersteller, unterstützt werden. Hier sind maximale Zuschüsse von bis zu 50 Millionen Euro möglich.

 

Praxisbemerkung: Für die allermeisten KMU Betriebe müssten sich Preissteigerungen im Vergleich zum Abschluss 2021 von MINDESTENS EUR 6.667.- ergeben um förderwürdig zu sein – sollten diese monatlichen Preissteigerungen im Zeitraum Februar – September 2022 für Sie noch nicht bemerkbar gewesen sein (immerhin mindestens EUR 550.- pro Monat an höheren Strom- oder Heizkosten im Betrieb!) dann sind Förderungen nicht möglich.

 

Hinweis: Zusätzlich zum Energiekostenzuschuss wird aktuell an einem Pauschalfördermodell für Kleinst- und Kleinbetriebe gearbeitet, die die Anspruchsvoraussetzungen für den Energiekostenzuschuss nicht erfüllen.

 

Sollten Sie auf Basis der ihnen vorliegenden Zahlungsflüsse und Abrechnungen in den Förderkreis fallen, bitten wir Sie mit uns Kontakt aufzunehmen, sofern Sie für die Antragstellung beim AWS Unterstützung benötigen – nähere Informationen: www.aws.at