Verlängerung des besonderen Steuersatzes von 5%

Graz

Verlängerung des besonderen Steuersatzes von 5%

Verlängerung des besonderen Steuersatzes von 5% 3264 2175 leopold steuerberatung gmbh

Verlängerung der gesenkten Mehrwertsteuer für Gastronomie, Tourismus und Kulturbereich angekündigt. Im Zuge der Pressekonferenz am 21.9.2020, welche eine Verschärfung der Regeln in der Gastronomie und für private Feiern darlegte wurde auch angekündigt, dass auch der reduzierte Mehrwertsteuersatz von fünf Prozent für Gastronomie, Tourismus und Kulturbereich bis Ende 2021 verlängert werden soll.

Exakte Regelungen wie sie derzeit im §28 Abs. 52 UStG geregelt sind blieb man noch schuldig – wir werden die diesbezügliche Gesetzwerdung verfolgen und Sie über Details wie gewohnt am Laufenden halten.