Umsatzersatz für indirekt betroffene Betriebe

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Umsatzersatz für indirekt betroffene Betriebe

Umsatzersatz für indirekt betroffene Betriebe 2560 1707 leopold steuerberatung gmbh

(Stand 7.2.2021: Nach wie vor sind keine näheren Details bekannt – die grobe Zusammenfassung /siehe unten/ ist seit 17.1.2021 online)

WIE UND AB WANN KÖNNEN VOM LOCKDOWN INDIREKT BETROFFENE UNTERNEHMEN HILFEN BEANTRAGEN?

Es soll laut Information des BMF zunächst die Abrechnung für den Umsatzersatz für den Dezember abgewickelt sein. Das habe vor allem den Grund, dass sich die Betroffenheit der Unternehmen (direkt oder indirekt) in den einzelnen Lockdown-Phasen ändern kann. Daher wird die Beantragung für die Hilfen für die indirekt betroffenen Unternehmen ab Ende Jänner über Finanz Online möglich sein.

WELCHE UNTERNEHMEN WERDEN ALS INDIREKT BETROFFENE DEFINIERT?

Beantragen kann grundsätzlich jedes Unternehmen, das:

  1. Mindestens 50% Umsatzzusammenhang mit Unternehmen, die in direkt vom Lockdown betroffenen Branchen tätig sind, nachweisen kann.
  2. Im Betrachtungszeitraum mindestens 40% Umsatzeinbruch im Vergleich zum Vorjahr (November/Dezember 2019) nachweisen kann.
  3. Ab einer Fördersumme von 5.000 Euro (bei Anspruchsberechtigung für November und Dezember) müssen diese Angaben von einem Steuerberater oder Bilanzbuchhalter bestätigt werden. Diese Grenze verringert sich bei einem kürzeren Anspruchszeitraum.

WIE HOCH SIND DIE HILFSZAHLUNGEN?

Es gelten grundsätzlich die gleichen Kriterien wie beim Umsatzersatz, das gilt auch für die Entschädigungssätze der einzelnen Branchen. Demnach erhält ein indirekt betroffenes Unternehmen aus dem Handel den gleichen Prozentsatz an Umsatz ersetzt, der auch für direkt betroffene Handelsunternehmen im selben Zeitraum gegolten hat. Berechnungsgrundlage sind jene Umsätze aus dem November und Dezember 2019, die mit direkt betroffenen Unternehmen gemacht wurden. Aufgrund der europäischen Beihilfenregeln beträgt die maximale Auszahlungssumme 800.000 Euro, die Mindestauszahlungssumme beträgt 1.500 Euro, in Einzelfällen 2.300 Euro. Zusätzlich zu diesem Umsatzersatz arbeitet die Bundesregierung im Rahmen des Fixkostenzuschusses an weiteren Verbesserungen für besonders notleidende Branchen.