Kurzupdate Umsatzersatz & FKZ

leopold steuerberatung gmbh - Team

Kurzupdate Umsatzersatz & FKZ

Kurzupdate Umsatzersatz & FKZ 1192 256 leopold steuerberatung gmbh

Kurzupdate zum Umsatzersatz und zum Fixkostenzuschuss

 

Umsatzersatz

  • direkt betroffene Betriebe

Aufgrund des neuerlichen Lock-Downs von dem auch wiederum körpernahe Dienstleistungen und Handelsbetriebe DIREKT betroffen sind, wir der Umsatzersatz, wie berichtet, auch für diese Betriebe wiederum gewährt.

Zur Berechnung wird der Dezemberumsatz 2019 herangezogen durch 31 Kalendertage dividiert und mit der Zahl der Tage, die unter den Lock-Down fallen multipliziert:

Gastronomie und Beherbergung: 25 Tage – 50%

Körpernahe Dienstleistungen: 6 Tage – 80%

Handel: 6 Tage – 20%, 40%, 60%

 

  • inidrekt betroffene Betriebe

Pressemitteilungen zufolge seien die Ausarbeitungen für Unternehmen die nicht direkt betroffen sind auf der Zielgeraden. Lt. den Pressestimmen sowie der Wirtschaftskammer ist bislang folgendes bekannt: indirekt betroffene Betriebe müssen 40 Prozent Umsatzeinbruch im Vergleich zum Vorjahr (November/Dezember 2019) nachweisen können. Beantragen kann grundsätzlich jedes Unternehmen, das mindestens 50 Prozent Umsatzzusammenhang mit einem oder mehreren im Lockdown geschlossenen Betrieben hat. Die Beantragung soll ab Ende Jänner 2021 über den Steuerberater möglich sein.

 

Die Allgemeine Antragsfrist wurde von 15.1. auf 20.1.2020 verlängert (!)

 

Fixkostenzuschuss

  • Version 1: Für den Zeitraum 16.3.-15.9. mit maximal 75% der Fixkosten, sofern der Umsatzeinbruch mindestens 40% betrug.
  • Version 800.000: Ab 16.9.-30.6.2021 mit bis zu 100% der Fixkosten, sofern mindestens 30% Umsatzeinbruch im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.
  • Version „Verlustersatz“: Statt taxativ aufgezählten Fixkosten wird der abgabenrechtlich ermittelte Verlust im jeweiligen Betrachtungszeitraum ersetzt – hierbei werden Versicherungsleistungen aber auch (!) Zuschüsse zur Kurzarbeit in Abzug gebracht. Die Betrachtungszeiträume sind der 16.9. – 30.9. und danach das jeweilige Kalendermonat bis zum 30.6.2021.
  • Der Umsatzersatz schließt jeden Fixkostenzuschuss jeweils aus.

 

Da dies das letzte Update im Jahr 2020 darstellt möchten wir auf diesem Wege nochmals all unseren Klienten und Freunden der Kanzlei alles Gute für ein neues Jahr 2021 wünschen!