Neuregelung für den Karfreitag

Neuregelung für den Karfreitag

Neuregelung für den Karfreitag 5184 3456 leopold steuerberatung gmbh

Der Frühlingsbeginn steht bevor. Ostern 2019 ebenso. Eine wesentliche Änderung zu den Vorjahren betrifft die mitunter heiß diskutierte Karfreitag-Regelung.

Am 27. 2. 2019 hat das Plenum des Nationalrats beschlossen, den gesetzlichen Feiertag am Karfreitag für Protestanten, Altkatholiken und Methodisten als Ausfluss eines EuGH Urteils in diesem Zusammenhang zu streichen. Stattdessen wird nunmehr ein „persönlicher Feiertag“ für alle eingeführt: Jeder kann künftig einen Tag im Jahr auswählen, an dem ihm jedenfalls Urlaub zu gewähren ist; dieser persönliche Feiertag muss spätestens 3 Monate vor Antritt beim Arbeitgeber bekanntgegeben werden. Einen zusätzlichen Urlaubstag gibt es dafür allerdings nicht. Für die ersten Monate gilt eine Übergangsregelung.

Für nähere Fragen stehen wir Ihnen wie gewohnt zur Verfügung.